Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deznt-Partner
Partner-AGB – Stand: 31. August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter des Deznt-Partnerprogramms ist:
Deznt UG (haftungsbeschränkt) Enderstraße 94 01277 Dresden E-Mail: partner@deznt.com Abrechnung: partner@deznt.com Kündigung: partner@deznt.com
nachfolgend „Deznt" genannt. Weitere Angaben (Geschäftsführung, Handelsregister, USt-IdNr.) finden Sie in unserem Impressum.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme gewerblicher Partner am Deznt-Punkteprogramm.
Sie bilden zusammen mit den bei der Registrierung eingegebenen Unternehmens- und Steuerdaten den vollständigen Partnervertrag zwischen Deznt und dem Partner.
Ein gesonderter schriftlicher Partnervertrag oder eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners gelten nur, wenn Deznt ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Abreden zwischen Deznt und dem Partner haben Vorrang vor diesen Partner-AGB.
§ 2 Teilnahmeberechtigung und Unternehmereigenschaft
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss des Partnervertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Verbraucher können nicht als Partner am Deznt-Partnerprogramm teilnehmen.
Der Partner bestätigt im Rahmen der Registrierung, dass:
- a.) er Unternehmer ist
- b.) die Registrierung für sein Unternehmen erfolgt
- c.) die registrierende Person zur Vertretung des Unternehmens oder zum Abschluss des Partnervertrags berechtigt ist
- d.) sämtliche eingegebenen Angaben vollständig und richtig sind
Deznt ist berechtigt, geeignete Nachweise über das Unternehmen, die vertretungsberechtigten Personen, den steuerlichen Status und die Bankverbindung zu verlangen.
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
Die Teilnahme setzt die Erstellung eines Partnerkontos voraus.
Die Darstellung der Registrierungsmöglichkeit stellt noch kein verbindliches Angebot von Deznt dar.
Der Partner gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Partnervertrags ab, indem er: a.) das Registrierungsformular vollständig ausfüllt,
- b.) seine Unternehmereigenschaft bestätigt,
- c.) diesen Partner-AGB zustimmt,
- d.) dem Gutschriftverfahren nach § 13 ausdrücklich zustimmt und
- e.) die Registrierung über die dafür vorgesehene Schaltfläche absendet.
Deznt nimmt das Angebot durch eine Bestätigung per Mail und die Freischaltung des Partnerkontos an.
Mit der Annahme kommt der Partnervertrag zustande.
Deznt stellt dem Partner anschließend eine elektronische Bestätigung zur Verfügung. Darin werden mindestens das Datum des Vertragsschlusses und die akzeptierte Version dieser Partner-AGB angegeben.
Die Partner-AGB können vor der Registrierung eingesehen werden. Die vom Partner akzeptierte Fassung wird ihm elektronisch zur Verfügung gestellt.
Deznt dokumentiert insbesondere:
die Angaben zum Unternehmen,
die registrierende Person,
Datum und Zeitpunkt der Zustimmung,
die akzeptierte AGB-Version,
die Zustimmung zum Gutschriftverfahren und
den angegebenen umsatzsteuerlichen Status (Kleinunternehmerregelung).
§ 4 Gegenstand des Partnerprogramms
Deznt betreibt ein digitales Mehrpartner-Punkteprogramm.
Endnutzer können bei teilnehmenden Partnern Punkte sammeln und diese bei allen teilnehmenden Partnern einlösen.
Deznt stellt dem Partner insbesondere folgende Leistungen bereit:
Darstellung des Partners und seiner Angebote in der Deznt-App,
Zugang zum Partner-Dashboard, dieses umfasst Funktionalitäten zum:
- erstellen und verwalten von Angeboten und Veranstaltungen,
- technische Erfassung von Sammel- und Einlösetransaktionen der Bonuspunkten,
- bestätigen oder ablehnen von Transaktionen,
- anzeigen von Transaktions- und Abrechnungsdaten,
- einsehen der Abrechnungen inklusive Gutschriften
Deznt schuldet keine bestimmte Anzahl von:
Endnutzern, App-Aufrufen, Transaktionen, Punktesammlungen, Einlösungen, Buchungen oder Umsätzen.
Deznt schuldet dem Partner keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der Partner erhält keine Exklusivität für eine Branche, Region, Kategorie oder Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 5 Verhältnis zwischen Partner und Endnutzer
Der Partner bietet seine Waren, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an.
Verträge über Partnerleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Partner und dem jeweiligen Endnutzer zustande.
Deznt wird kein Vertragspartner der zwischen dem Partner und dem Endnutzer geschlossenen Verträge.
Deznt nimmt grundsätzlich keine Zahlungen der Endnutzer für Partnerleistungen entgegen.
Der Partner ist insbesondere selbst verantwortlich für:
- die Durchführung seiner Leistungen
- die Qualität und Sicherheit seiner Waren und Leistungen, Preise und Preisangaben
- Verfügbarkeit und Öffnungszeiten
- gesetzliche Informationspflichten
- Gewährleistung und Mängelrechte
- Rückgaben, Stornierungen und Erstattungen
- Jugendschutz
- erforderliche Genehmigungen
- steuerliche Pflichten und die Ausstellung von Rechnungen oder Belegen gegenüber Endnutzern.
Der Partner darf nicht den Eindruck erwecken, Deznt sei Verkäufer, Veranstalter oder Leistungserbringer seines Angebots.
Beschwerden über Partnerleistungen bearbeitet der Partner grundsätzlich selbst. Deznt darf entsprechende Beschwerden an den Partner weiterleiten.
§ 6 Unternehmens-, Angebots- und Steuerdaten
Der Partner stellt alle für die Teilnahme und Abrechnung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung.
Dazu gehören insbesondere:
- vollständiger Unternehmensname
- Rechtsform
- Geschäftsanschrift
- vertretungsberechtigte Kontaktpersonen
- geschäftliche Kontaktdaten
- Steuernummer ( bei Kleinunternehmern)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden
- umsatzsteuerlicher Status
- Bankverbindung
- Standorte
- Öffnungszeiten
- Angebotsdaten und Preise
Der Partner hält seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell.
Änderungen sind Deznt unverzüglich über das Partner-Dashboard oder per E-Mail mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere für Änderungen:
- der Rechtsform
- der Geschäftsanschrift
- der Vertretungsberechtigung
- der Bankverbindung
- der Steuerdaten
- des Kleinunternehmerstatus
Der Partner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Steuernachteile, die er durch schuldhaft falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig aktualisierte Angaben verursacht.
§ 7 Partnerangebote und Inhalte
Der Partner darf über die Deznt-Plattform eigene Angebote und Veranstaltungen veröffentlichen.
Alle Angaben müssen vollständig, richtig, aktuell und rechtlich zulässig sein.
Der Partner ist insbesondere verpflichtet, zutreffende Angaben zu machen über:
- Art und Umfang der Leistung
- Preis
- Veranstaltungszeitraum
- Standort
- Öffnungszeiten
Der Partner darf keine Inhalte veröffentlichen, die:
- gegen geltendes Recht verstoßen
- irreführend oder täuschend sind
- Rechte Dritter verletzen
- diskriminierend oder menschenverachtend sind
- Schadsoftware enthalten
- die Sicherheit der Plattform gefährden
- keinen erkennbaren Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Tätigkeit haben
Deznt darf Angebote vorübergehend sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß, eine Täuschung, einen Sicherheitsvorfall oder einen Verstoß gegen diese Partner-AGB bestehen.
Deznt teilt dem Partner den wesentlichen Grund einer Einschränkung oder Entfernung mit, soweit keine gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
Der Partner erhält grundsätzlich Gelegenheit, zu der Maßnahme Stellung zu nehmen und den Grund der Beanstandung zu beseitigen.
§ 8 Nutzungsrechte an Partnerinhalten
Der Partner räumt Deznt für die Dauer des Partnervertrags ein einfaches, räumlich unbeschränktes und für den Vertragszweck erforderliches Nutzungsrecht an den von ihm bereitgestellten Inhalten ein.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte:
- zu speichern
- technisch zu vervielfältigen
- an unterschiedliche Bildschirmgrößen anzupassen
- in der Deznt-App und auf Deznt-Webseiten darzustellen
- im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm zu bewerben
- in sozialen Medien und sonstigen Deznt-Kommunikationskanälen zu verwenden.
Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung des Partners.
Der Partner versichert, über die erforderlichen Rechte an seinen Texten, Bildern, Logos, Marken und sonstigen Inhalten zu verfügen.
Verletzt ein Partnerinhalt Rechte Dritter, stellt der Partner Deznt von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Partner die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Deznt informiert den Partner unverzüglich über entsprechende Ansprüche und tritt die Rechtsverteidigung an den Partner ab.
§ 9 Zugang zum Partner-Dashboard
Der Partner darf nur Personen Zugang zum Partner-Dashboard gewähren, die diesen Zugang für ihre Tätigkeit benötigen und ausdrücklich für die Handlungen auf der Plattform im Namen des Partners berechtigt sind.
Zugangsdaten müssen vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt werden.
Der Partner ist für die Vergabe und den Entzug interner Berechtigungen verantwortlich.
Der Partner informiert Deznt unverzüglich über:
- vermutete unbefugte Zugriffe
- verlorene Zugangsdaten
- Sicherheitsvorfälle
- eine mögliche Manipulation seines Partnerkontos
Der Partner informiert seine Mitarbeiter darüber, dass bei der Nutzung des Partner-Dashboards insbesondere dokumentiert werden kann:
- ob eine Transaktion bestätigt oder abgelehnt wurde
- zu welchem Zeitpunkt die Handlung erfolgte
- welche geschäftliche Endnutzerkennung verwendet wurde
§ 10 Sammeln von Punkten
Endnutzer können für Partnerleistungen Punkte erhalten.
Die Erfassung erfolgt ausschließlich durch einen QR-Scan.
Ein Scan führt zunächst zu einer vorläufigen Transaktion.
Der Partner prüft die Transaktion zeitnah und bestätigt oder lehnt sie über das Partner-Dashboard ab.
Eine Transaktion darf nur bestätigt werden, wenn:
- die zugrunde liegende Partnerleistung tatsächlich erworben oder erbracht wurde
- die Voraussetzungen des jeweiligen Angebots erfüllt sind
- der angegebene Transaktionswert zutrifft
- keine konkreten Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.
Eine Ablehnung muss auf einem sachlichen Grund beruhen.
Der Partner darf keine fingierten oder nicht stattgefundenen Transaktionen bestätigen.
Wird die zugrunde liegende Partnerleistung später storniert, zurückgegeben oder vollständig erstattet, informiert der Partner Deznt unverzüglich.
Bei Rückabwicklung kann die Punktegutschrift vollständig korrigiert werden.
§ 11 Einlösung von Punkten
Der Partner nimmt am partnerübergreifenden Einlösesystem von Deznt teil.
Endnutzer können ordnungsgemäß erworbene Punkte beim Partner einlösen, soweit das jeweilige Angebot eine Einlösung zulässt.
Ein Punkt entspricht gegenüber dem Endnutzer einem Einlösewert von:
0,01 Euro.
Der Partner behandelt den bestätigten Einlösewert gegenüber dem Endnutzer als Minderung des für die Partnerleistung zu zahlenden Betrags.
Eine Auszahlung der Punkte in Bargeld oder eine Überweisung des Punktwertes an den Endnutzer ist nicht zulässig.
Der Partner darf eine Einlösung insbesondere ablehnen, wenn:
- das Punktekonto keine ausreichenden Punkte enthält
- die Transaktion technisch nicht bestätigt werden kann
- konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen
- das Partnerkonto berechtigt gesperrt wurde.
Bestätigte Einlösungen werden bei der monatlichen Partnerabrechnung, des Monats in dem die Bestätigung stattgefunden hat, berücksichtigt.
Bereits bestätigte und durchgeführte Einlösungen dürfen nicht eigenmächtig rückgängig gemacht werden. Erforderliche Korrekturen sind Deznt unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Preise und Berechnungsformeln
Abrechnungsbasis
Abrechnungsbasis für die vom Partner an Deznt zu zahlende Provision ist der im jeweiligen Angebot hinterlegte Netto-Angebotspreis der bestätigten Partnerleistung.
Deznt-Provision
Für jede bestätigte Sammeltransaktion schuldet der Partner eine Provision in Höhe von:
15 Prozent der Abrechnungsbasis.
Berechnungsformel:
Netto-Angebotspreis × 15 Prozent = Deznt-Provision
Punktegutschrift an den Endnutzer
Der Endnutzer erhält bei einer bestätigten Sammeltransaktion Punkte auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Brutto-Angebotspreises.
Die Höhe der Punktegutschrift richtet sich nach folgender Staffelung:
bis 39,99 Euro brutto = 5 Prozent
ab 40,00 Euro brutto = 6 Prozent
ab 60,00 Euro brutto = 7 Prozent
ab 75,00 Euro brutto = 8 Prozent
ab 90,00 Euro brutto = 9 Prozent
ab 100,00 Euro brutto = 10 Prozent
Berechnungsformel:
Brutto-Angebotspreis × jeweiliger Prozentsatz = Punktewert
Dabei gilt:
1 Punkt = 0,01 Euro
Der Punktewert wird entsprechend in Punkte umgerechnet und dem Nutzerkonto gutgeschrieben.
Finanzierung der Punkte
Die dem Endnutzer gutgeschriebenen Punkte werden von Deznt im Rahmen des partnerübergreifenden Bonus- und Abrechnungssystems finanziert.
Dem Partner wird neben der Deznt-Provision von 15 Prozent des Netto-Angebotspreises kein zusätzlicher Punktefinanzierungsbeitrag berechnet.
Einlösevergütung
Für bestätigte Einlösungen wird dem Partner folgender Wert gutgeschrieben:
Anzahl eingelöster Punkte × 0,01 Euro = Einlösevergütung
Die Einlösevergütung wird dem Partner durch Deznt im Rahmen der Abrechnung, siehe §13, gutgeschrieben bzw. ausgezahlt.
Rechenbeispiele
1.)
Regelbesteuerung
Bei einem Brutto-Angebotspreis von 100,00 Euro und einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent ergeben sich:
100,00 Euro brutto = 84,03 Euro netto
84,03 Euro × 15 Prozent = 12,60 Euro Deznt-Provision
100,00 Euro × 10 Prozent = 10,00 Euro Punktewert
Der Endnutzer erhält:
1.000 Punkte
Werden bei einem teilnehmenden Partner 1.000 Punkte eingelöst, ergibt sich:
1.000 Punkte × 0,01 Euro = 10,00 Euro Einlösevergütung
2.)
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Wendet der Partner die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an und weist gegenüber seinen Endkunden keine Umsatzsteuer aus, entspricht der tatsächlich vom Endkunden gezahlte Angebotspreis der maßgeblichen Berechnungsgrundlage.
Die Gesamtbelastung des Partners aus der Deznt-Provision beträgt 15 Prozent des tatsächlich gezahlten Angebotspreises einschließlich der von Deznt auf die Provision geschuldeten Umsatzsteuer.
Berechnungsformel:
Angebotspreis × 15 Prozent = Gesamtbelastung inklusive Umsatzsteuer
Die Netto-Provision von Deznt wird entsprechend so berechnet, dass die Gesamtbelastung einschließlich der Umsatzsteuer 15 Prozent des Angebotspreises nicht überschreitet.
Die Punktegutschrift an den Endnutzer wird ebenfalls auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Angebotspreises nach der jeweils geltenden Punktestaffel berechnet.
Rechenbeispiel
Bei einem Angebotspreis von 100,00 Euro ergeben sich:
100,00 Euro × 15 Prozent = 15,00 Euro Gesamtbelastung
12,61 Euro Deznt-Provision netto
+ 2,39 Euro Umsatzsteuer
= 15,00 Euro Gesamtbelastung
Bei einem Angebotspreis von 100,00 Euro erhält der Endnutzer gemäß Punktestaffel:
100,00 Euro × 10 Prozent = 10,00 Euro Punktewert
Der Endnutzer erhält:
1.000 Punkte.
Deznt verwaltet die Punkte und deren Einlösung im Rahmen des partnerübergreifenden Bonus- und Abrechnungssystems. Daraus entsteht kein Anspruch des Partners auf die Führung eines gesonderten Bank-, Treuhand- oder Verrechnungskontos.
Die von einem Partner geleisteten Provisionszahlungen sind nicht einzelnen späteren Einlösungen oder einzelnen Endnutzern zugeordnet.
Sämtliche Beträge im B2B-Verhältnis verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
§ 13 Monatliche Abrechnung
Der Abrechnungszeitraum entspricht grundsätzlich dem Kalendermonat.
Deznt ermittelt für jeden Partner:
- die Summe der Punktefinanzierungsbeiträge
- die Summe der Provisionen
- die Summe der Einlösevergütungen
- Korrekturen vorheriger Abrechnungszeiträume
- gegebenenfalls weitere ausdrücklich vereinbarte Positionen.
Der Monatssaldo wird wie folgt berechnet:
Summe der Provisionen – Summe der Einlösevergütungen ± Korrekturpositionen = Monatssaldo
Gegenseitige fällige Forderungen werden im Rahmen der Monatsabrechnung miteinander verrechnet.
Positiver Monatssaldo
Ist der Monatssaldo mindestens 0,00€, besteht in Höhe des Saldos eine Forderung von Deznt gegen den Partner.
Deznt stellt dem Partner darüber eine Rechnung zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer aus, falls diese anfällt.
Der Kleinunternehmerstatus des Partners hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer, die auf die Leistungen von Deznt entfällt.
Negativer Monatssaldo
Ist der Monatssaldo kleiner 0,00€, besteht in Höhe des absoluten Saldos eine Forderung des Partners gegen Deznt.
Deznt zahlt diesen Betrag auf die hinterlegte Bankverbindung des Partners und erstellt eine Gutschrift nach § 14 dieser Partner-AGB.
Ausgeglichener Monatssaldo
Bei einem Monatssaldo von genau 0,00€ besteht keine Zahlungspflicht. Deznt wird trotzdem eine Abrechnungsübersicht bereitstellen.
Rechnungen, Gutschriften und Abrechnungsübersichten werden elektronisch über das Partner-Dashboard oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Der Partner prüft die Abrechnung zeitnah und informiert Deznt über erkennbare Unstimmigkeiten.
Die Parteien korrigieren nachgewiesene Fehler in einer berichtigten Abrechnung oder im nächsten Abrechnungszeitraum.
§ 14 Gutschriftverfahren
Deznt und der Partner vereinbaren ausdrücklich, dass Deznt die dem Partner zustehenden Einlösevergütungen im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 UStG abrechnet.
Der Partner stimmt dieser Abrechnung bereits bei der Registrierung ausdrücklich zu.
Die Zustimmung wird gesondert dokumentiert.
Die Gutschriften werden elektronisch an den Partner übermittelt oder im Partner-Dashboard bereitgestellt.
Der Partner prüft insbesondere:
- Unternehmensname und Anschrift
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Abrechnungszeitraum
- abgerechnete Transaktionen
- Betrag
Der Partner darf einer Gutschrift widersprechen.
Der Widerspruch ist unter Angabe der beanstandeten Position und des Widerspruchsgrundes an folgende Adresse zu richten:
partner@deznt.com
Eine Prüf- oder Mitteilungsfrist beschränkt das gesetzliche Widerspruchsrecht nicht.
Nach einem Widerspruch prüfen die Parteien die zugrunde liegende Abrechnung unverzüglich.
Soweit eine Korrektur erforderlich ist, storniert oder berichtigt Deznt das Abrechnungsdokument.
Der Widerspruch gegen das steuerliche Abrechnungsdokument beseitigt nicht automatisch einen unabhängig davon bestehenden zivilrechtlichen Zahlungsanspruch.
Eine Gutschrift darf nur aufgrund vorheriger Vereinbarung ausgestellt werden und verliert als Rechnung ihre Wirkung, sobald der Empfänger dem Dokument widerspricht.
§ 15 Umsatzsteuerstatus und Kleinunternehmer
Der Partner gibt bei der Registrierung an, ob er:
- der Regelbesteuerung unterliegt
- die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG in Anspruch nimmt
- einer anderen umsatzsteuerlichen Behandlung unterliegt
Bei einem regelbesteuerten Partner weist Deznt in der Gutschrift die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer aus, soweit die abgerechnete Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.
Nimmt der Partner die Steuerbefreiung nach § 19 UStG in Anspruch, wird auf Gutschriften grundsätzlich keine Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Partner informiert Deznt unverzüglich, wenn:
- er nicht mehr als Kleinunternehmer behandelt wird
- er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet
- er zur Regelbesteuerung wechselt
- seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer geändert wird
- andere steuerlich relevante Änderungen eintreten
Der Partner ist für die Richtigkeit seines angegebenen Steuerstatus verantwortlich.
Entstehen aufgrund schuldhaft falscher oder verspäteter Angaben fehlerhafte Steuerbelege, wirkt der Partner an deren Korrektur mit.
Der Partner ersetzt Deznt nach den gesetzlichen Vorschriften unmittelbar verursachte Steuernachteile, soweit er diese schuldhaft durch falsche oder nicht aktualisierte Steuerinformationen verursacht hat.
§ 16 Zahlungsbedingungen improvement:nach zahlungsdienstleister
Rechnungen von Deznt sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
Zahlungen von Deznt an den Partner erfolgen auf die im Partnerkonto hinterlegte Bankverbindung.
Der Partner ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Bankdaten verantwortlich.
Deznt darf eine Auszahlung vorübergehend zurückhalten, wenn:
erforderliche Unternehmens- oder Steuerdaten fehlen,
die Empfangsberechtigung nicht eindeutig ist,
die zugrunde liegenden Transaktionen berechtigt geprüft werden,
konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen,
eine gesetzliche oder behördliche Vorgabe entgegensteht oder
eine fällige Gegenforderung von Deznt besteht.
Deznt informiert den Partner über den wesentlichen Grund der Zurückhaltung, soweit dies rechtlich und sicherheitstechnisch möglich ist.
Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.
Der Partner darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis stammende Gegenforderungen.
§ 17 Missbrauchsprävention
Der Partner darf das Deznt-System nur für tatsächlich stattgefundene geschäftliche Transaktionen verwenden.
Insbesondere ist es untersagt:
- Scans ohne zugrunde liegende Partnerleistung zu bestätigen
- eigene oder fremde Nutzerkonten künstlich mit Punkten aufzuladen
- QR-Codes unberechtigt öffentlich zu verbreiten
- fingierte Einlösungen zu erfassen
- Preise oder Transaktionswerte falsch anzugeben
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen
- Bots oder automatisierte Skripte missbräuchlich einzusetzen
- Beschäftigte oder Dritte zu solchen Handlungen zu veranlassen
Der Partner trifft angemessene organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen.
Auffällige oder möglicherweise unberechtigte Transaktionen sind Deznt unverzüglich mitzuteilen.
Deznt darf auffällige Transaktionen prüfen oder geeignete Nachweise verlangen.
Unberechtigte oder fehlerhafte Transaktionen können korrigiert und in der Abrechnung berücksichtigt werden.
§ 18 Verfügbarkeit und technische Änderungen
Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie und fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten
- Sicherheitsmaßnahmen
- Fehlerbehebungen
- Aktualisierungen
- Ausfälle von Telekommunikationsnetzen
- Ausfälle externer Infrastruktur
- höhere Gewalt
- sonstige von Deznt nicht zumutbar beherrschbare Umstände
Deznt darf das System technisch weiterentwickeln und Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
Deznt darf zur Einhaltung gesetzlicher, steuerlicher oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen insbesondere:
- Transaktionsgrenzen einführen
- Höchstgrenzen für Punktestände festlegen
- das Partnernetz geografisch oder sachlich begrenzen
- einzelne Angebotskategorien ausschließen
- zusätzliche Nachweise verlangen
- Abrechnungsverfahren anpassen
- Sicherheitsprüfungen einführen
Bereits bestätigte Transaktionen werden grundsätzlich nach den zum Zeitpunkt ihrer Durchführung geltenden Bedingungen abgerechnet.
§ 19 Sperrung und Einschränkung
Deznt darf das Partnerkonto oder einzelne Funktionen vorübergehend einschränken, wenn:
- konkrete Anhaltspunkte für Manipulation oder Missbrauch bestehen
- erhebliche Sicherheitsrisiken vorliegen
- der Partner rechtswidrige Inhalte veröffentlicht
- gesetzlich erforderliche Informationen fehlen
- der Partner trotz Mahnung mit erheblichen Zahlungen in Verzug ist
- eine behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt
- eine Fortsetzung die Plattform, Endnutzer oder andere Partner erheblich gefährden würde
Die Maßnahme wird auf das erforderliche und verhältnismäßige Maß beschränkt.
Deznt stellt dem Partner eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, soweit keine gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
Der Partner erhält Gelegenheit, die maßgeblichen Tatsachen zu erläutern und den Sperrgrund zu beseitigen.
Wird eine Sperrung aufgehoben, stellt Deznt den Zugang ohne unangemessene Verzögerung wieder her.
Bereits entstandene Zahlungs- und Abrechnungspflichten bleiben von einer Sperrung unberührt.
§ 20 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Deznt enthält die Partner-Datenschutzerklärung.
Die Partner-Datenschutzerklärung ist ein eigenständiges Informationsdokument und wird nicht durch Wiederholung zum Bestandteil der gegenseitigen Leistungspflichten.
Jede Partei erfüllt die datenschutzrechtlichen Pflichten für die Verarbeitungsvorgänge, die ihrer eigenen Verantwortungs- und Einflusssphäre zuzuordnen sind.
Soweit für einen bestimmten Verarbeitungsvorgang eine Vereinbarung nach Art. 26 oder Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende zusätzliche Vereinbarung.
Der Partner stellt seinen berechtigten Mitarbeitern die für sie relevanten Datenschutzinformationen zur Verfügung.
Datenschutz- und Sicherheitsvorfälle, die Daten der jeweils anderen Partei oder von Endnutzern betreffen können, sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 21 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche, technische und steuerliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des Partnervertrags verwendet werden.
Nicht vertraulich sind Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind
- ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden
- aufgrund einer gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nach Vertragsende für drei Jahre fort.
Geschäftsgeheimnisse sind darüber hinaus so lange zu schützen, wie sie die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen.
§ 22 Haftungsausschluss und Haftungsgrenzen
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Deznt nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Partnervertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Deznt.
Deznt haftet insbesondere nicht für:
- den wirtschaftlichen Erfolg des Partners
- das Verhalten von Endnutzern
- Verträge zwischen Partner und Endnutzer
- Inhalte und Angaben des Partners
- fehlerhaft bestätigte oder abgelehnte Transaktionen des Partners
- Störungen aus der technischen Umgebung des Partners
- die Verfügbarkeit bestimmter Endgeräte, Betriebssysteme oder Telekommunikationsnetze
§ 23 Haftung und Freistellung des Partners
Der Partner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht.
Der Partner stellt Deznt von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Partner zu vertretenden Verletzung dieser Partner-AGB oder geltenden Rechts beruhen.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche aufgrund:
- rechtswidriger Partnerangebote
- falscher Preis- oder Leistungsangaben
- mangelhafter Partnerleistungen
- Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten
- fehlender Genehmigungen
- fehlerhafter Steuerangaben
- unberechtigter Transaktionsbestätigungen
- Manipulationen des Punktesystems
- einer datenschutzwidrigen Verwendung von Endnutzerdaten
Die Freistellung umfasst angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
Deznt informiert den Partner unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm in angemessenem Umfang Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.
§ 24 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
Der Partner kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Deznt kann den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung durch Deznt wird jedoch nicht früher als 30 Tage nach Zugang der Kündigung und ihrer Begründung wirksam.
Beispielsweise führt eine am 2. Juni oder am 30. Juni zugegangene Kündigung des Partners jeweils zur Beendigung am 31. Juli.
Die Kündigung wird über die Einstellungen im Partner-Dashboard oder schriftlich eingereicht an partner@deznt.com.
§ 25 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Ein wichtiger Grund für Deznt liegt insbesondere vor, wenn der Partner:
- Transaktionen manipuliert
- fingierte Transaktionen bestätigt
- wiederholt unberechtigte Scans freigibt
- rechtswidrige Angebote veröffentlicht
- Endnutzerdaten unberechtigt verwendet
- erforderliche Genehmigungen verliert
- erhebliche fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet
- bewusst falsche Unternehmens- oder Steuerdaten bereitstellt
- das System erheblich gefährdet
- schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Partner-AGB verstößt
Eine sofortige Kündigung kann außerdem erfolgen, wenn die Fortsetzung des Vertrags aus gesetzlichen, behördlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen unzulässig oder unzumutbar wird. Deznt ist berechtigt, Partnerkonten zu sperren oder zu löschen, wenn Partner rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, irreführende oder sonstige unangemessene Inhalte einstellen.
Soweit der Kündigungsgrund behoben werden kann, wird grundsätzlich vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt.
Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn:
- der Verstoß besonders schwerwiegend ist
- eine Abhilfe offensichtlich nicht zu erwarten ist
- eine sofortige Maßnahme zum Schutz der Plattform oder ihrer Nutzer notwendig ist
- das gegenseitige Vertrauen nachhaltig zerstört wurde
§ 26 Folgen der Vertragsbeendigung
Zum Vertragsende wird der Zugang des Partners zum Partner-Dashboard deaktiviert.
Ab dem Vertragsende können über den Partner grundsätzlich keine neuen:
- Sammeltransaktionen
- Einlösetransaktionen
mehr durchgeführt werden.
Bereits vor Vertragsende bestätigte Transaktionen werden abschließend abgerechnet.
Offene Zahlungsansprüche bleiben bestehen.
Beim Partner gesammelte Punkte verbleiben auf den Nutzerkonten und können weiterhin bei anderen Partnern eingesetzt werden.
Personenbezogene und operative Partnerdaten werden grundsätzlich innerhalb von bis zu acht Wochen nach Vertragsende gelöscht oder anonymisiert, soweit sie nicht mehr erforderlich sind.
Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Verjährungspflichten unterliegen, werden für die jeweilige gesetzliche Dauer gespeichert.
Dies betrifft insbesondere:
- Rechnungen
- Gutschriften
- Buchungsbelege
- steuerlich relevante Abrechnungsdaten
- Nachweise über geschäftliche Transaktionen
Die Verarbeitung solcher Daten wird nach Vertragsende auf die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweiszwecke beschränkt.
Nach Ablauf der gesetzlichen Pflichten werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
§ 27 Änderungen dieser Partner-AGB
Deznt behält sich das Recht vor diese Partner-AGB zu ändern.
Deznt informiert den Partner grundsätzlich zum Zeitpunkt des Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger.
Eine fehlende Reaktion des Partners gilt nicht als Zustimmung zu einer zustimmungsbedürftigen AGB.
Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits bestätigte Transaktionen.
§ 28 Beschwerden und Klärungsverfahren
Der Partner kann Beschwerden an folgende Email-Adresse richten:
partner@deznt.com
Die Beschwerde soll den betroffenen Vorgang, den Zeitraum und die beanstandete Maßnahme möglichst genau bezeichnen.
Deznt prüft Beschwerden innerhalb angemessener Frist und informiert den Partner über das Ergebnis.
Der Partner erhält Gelegenheit, seine Sichtweise darzulegen und geeignete Nachweise einzureichen.
Gesetzliche Rechte und der Rechtsweg bleiben unberührt.
§ 29 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand, für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Partnervertrag, Dresden.
Hat der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, gilt Dresden als Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Eine vorab vereinbarte Gerichtsstandsklausel ist nicht allein deshalb möglich, weil der Partner Unternehmer ist. § 38 ZPO nennt hierfür insbesondere Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Individuelle Abreden haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen Partner-AGB.
Sollte eine Bestimmung dieser Partner-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Partnervertrag im Übrigen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Vertragssprache ist Deutsch.